Kostenübernahme bei Zahnregulierungen
Wir unterstützen Sie bei allen Finanzierungsfragen Ihrer Behandlung.
Als anerkannte Partnerpraxis für Zahnregulierungen arbeiten wir mit allen gängigen österreichischen Krankenkassen zusammen. Je nach Art der Behandlung und individueller Ausgangslage ist eine Zahnspange gratis oder eine teilweise Rückerstattung der Kosten durch Ihre Kasse möglich.
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Welche Arten von Zahnspangen werden bezuschusst?
Ob transparente, herausnehmbare Schienen wie Invisalign oder festsitzende Zahnspangen mit ästhetischen (Clear) oder klassischen (Metall) Brackets – für beide Systeme kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die wir in Ihrer persönlichen Beratung gerne eingehen.
Ob Ihr Kind eine „ Gratiszahnspange“ erhalten kann, wird im Erstgespräch/ Beratung von uns geprüft.

Was beeinflusst den Zuschuss Ihrer Krankenkasse?
1. Die Krankenkasse selbst
Jede Versicherung hat eigene Vorgaben und Rückerstattungssätze. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und stellen Ihnen im Erstgespräch alle Informationen zu Ihrer Kasse bereit.
2. Die medizinische Notwendigkeit (IOTN-Stufe)
Die sogenannte IOTN-Klassifikation (Index of Orthodontic Treatment Need) stuft die Zahnfehlstellung von Stufe 1 (keine Notwendigkeit) bis Stufe 5 (hoher Behandlungsbedarf) ein.
- Ab Stufe 4 liegt in der Regel ein medizinischer Behandlungsgrund vor.
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann die Behandlung in bestimmten Fällen sogar vollständig übernommen werden.
- In manchen Fällen wird auch bei geringeren Fehlstellungen (z. B. IOTN 2 oder 3) ein Zuschuss gewährt – abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
3. Die gewählte Behandlungsmethode
Einige Kassen bezuschussen festsitzende Zahnspangen stärker als herausnehmbare Systeme. Auch hierzu informieren wir Sie individuell – transparent und verständlich.
So funktioniert die Kostenrückerstattung bei ZAS
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen übersichtlichen Heil- und Kostenplan. Mit diesem können Sie die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einholen. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt die Rückerstattung meist in jährlichen Teilbeträgen. Die Abrechnung funktioniert so:
- Sie begleichen unsere Rechnung direkt.
- Anschließend reichen Sie die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Kasse ein.
- Der vereinbarte Zuschuss wird Ihnen von der Kasse überwiesen.
Für die Antragstellung erhalten Sie von uns vorbereitete Formulare und Unterstützung – alles, was Sie brauchen, bekommen Sie direkt bei uns vor Ort.
Flexible Finanzierung
Uns ist wichtig, dass die Entscheidung für eine Zahnspange keine Frage des Budgets sein muss. Deshalb bieten wir auf Wunsch flexible Ratenmodelle mit frei wählbarer Laufzeit. Bereits beim ersten Termin besprechen wir nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten, sondern auch alle finanziellen Aspekte – offen, transparent und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Jetzt Termin anfragen
Sie haben noch Fragen zu unseren kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder und Jugendliche? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Jetzt online Termin anfragenFAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme bei Zahnregulierungen
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag bei der Krankenkasse?
Sie erhalten von uns:
- Ihren Heil- und Kostenplan
- Eine ärztliche Einschätzung inklusive IOTN-Klassifikation
- Unsere Zahlungsbestätigung nach Rechnungslegung
Damit sind Sie bestens vorbereitet für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Gibt es Rückerstattung auch bei rein ästhetischen Korrekturen?
Bei ästhetisch motivierten Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. IOTN 1–2) übernehmen die Krankenkassen in der Regel keine Kosten. Dennoch beraten wir Sie gerne zu individuellen Finanzierungsmöglichkeiten und Alternativen.
Kann ich die Behandlung in Raten zahlen?
Ja, bei uns ist auch eine flexible Ratenzahlung möglich – mit frei wählbarer Laufzeit.
In der Erstberatung besprechen wir die Kosten, mögliche Rückerstattungen und Ihre bevorzugte Zahlungsweise – transparent und auf Ihre Situation abgestimmt.Wie funktioniert die Rückerstattung bei ZAS?
Ganz einfach und mit unserer Unterstützung:
- Sie erhalten von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan.
- Diesen reichen Sie gemeinsam mit den Unterlagen der Befunderhebung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
- Sie begleichen wie vereinbart die Rechnung.
- Anschließend reichen Sie unsere Zahlungsbestätigung bei Ihrer Kasse ein.
Die Kasse überweist Ihnen den bewilligten Zuschuss zurück – meistens jährlich.Wir stellen Ihnen alle benötigten Formulare zur Verfügung und beraten Sie gerne Schritt für Schritt.
Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
Ja, jede Krankenkasse hat eigene Regelungen und Höchstsätze.
Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Antrag zu stellen und informieren Sie in der Beratung detailliert über die Rückerstattungsbedingungen Ihrer Kasse.Beispielhafte Zuschüsse (Stand aktuell):
- ÖGK: bis zu € 724,50 pro Behandlungsjahr
- BVAEB: einmalig bis zu € 3.500
- KFA: bis zu € 724,50 pro Jahr
- SVS: bis zu € 724,50 pro Jahr
Ab wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnregulierung?
Ob eine Behandlung bezuschusst wird, hängt in erster Linie vom medizinischen Befund ab. Dieser wird über die sogenannte IOTN-Klassifikation bewertet:
- IOTN 1–2: meist keine Rückerstattung
- IOTN 3: grenzwertiger Bedarf, vereinzelt Zuschüsse möglich
- IOTN 4–5: klare medizinische Indikation – hier sind Zuschüsse üblich
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann ab IOTN 4 die gesamte Behandlungskosten übernommen werden.
Welche Arten von Zahnspangen werden von der Krankenkasse unterstützt?
Sowohl herausnehmbare transparente Schienen (z. B. Invisalign) als auch festsitzende Zahnspangen mit metallischen oder ästhetischen Brackets können – je nach Kasse – bezuschusst oder teilweise rückerstattet werden. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Versicherung, der Zahnfehlstellung und der gewählten Methode ab.
Kosten
Heilkostenpläne
Vor jeder privat zu verrechnenden Untersuchung oder Behandlung werden Ihnen die Kosten genannt. Schriftliche und verbindliche Heil- und Kostenpläne sind die Regel, bei kleineren Einzelleistungen genügt den meisten Patienten jedoch die mündliche Preisnennung. In der Kieferorthopädie umfassen die im Heilkostenplan genannten Summen immer die Gesamtbehandlung und nicht bloß einzelne Behandlungsjahre.Hilfe bei der Bewältigung der Kosten
Wir wissen, dass Zahnregulierung eine finanzielle Belastung hier zu Lande ist. Wir helfen, so gut wir können, bei der (Raten-) Gestaltung der Verbindlichkeiten in einem passenden Verhältnis zu Ihren Möglichkeiten. Auch beim Geltendmachen gegenüber den Versicherungen werden wir unser Bestes tun, Sie zu unterstützen.Verbindliche Heilkostenpläne erst nach der diagnostischen Analyse
Manche Praxen nennen Ihnen schon in der Erstberatung fixe Preise. Das tun wir nicht, weil es sehr unterschiedliche Fälle gibt, schwierige und leichte, aufwändige und unaufwändige, lang dauernde Behandlungen und kurze. Natürlich geben wir eine Ersteinschätzung ab, was die Behandlung in etwa kosten kann. Verbindlich sind aber erst die schriftlichen Heilkostenpläne nach der Befunderhebung und ihrer diagostisch-analytischen Auswertung.Auskünfte über Kosten per Telefon, Mail, Internet
Können wir ohne Kenntnis des Problems und des damit verbundenen Behandlungsaufwandes nicht geben. Wäre wirklich nicht seriös. Sie müssen daher schon mindestens einmal persönlich bei uns gewesen sein.Gesundheit ist keine Handelsware
Wir sind hier nicht bei der Unterhaltungselektronik. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des Publikums nach Preisvergleich, die Mühe, uns oder auch andere verschiedene Ärzte persönlich aufzusuchen, kann Ihnen nicht erspart werden.In Wirklichkeit ist die Zahnmedizin nicht teurer als jede qualifizierte Medizin, auch diejenige anderer Fächer. In jedem Fall haben wir es mit einer hochstehenden Dienstleistung zu tun, die von lang ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachleuten erbracht wird, und zwar individuell in jedem einzelnen Fall. Hier gibt es keine kostensparende Massenfertigung – kein Patient, kein Problem gleicht gänzlich einem anderen.
Unterschiedliche Verrechnungsregelungen im österr. Gesundheitssystem
In Spitälern, bei Praktischen Ärzten und allen Fachärzten außer Zahnärzten sind Pauschalen die Grundlage der Verrechnung, die in der Regel nicht mit den Patienten direkt geführt wird.
- In den Spitälern zahlt fast alles der Steuerzahler (nicht die Krankenkasse!, die setzt bloß ein kleines Pauschale dazu). Vergessen Sie dabei nicht, SIE SELBST sind der Steuerzahler! Viele Gesundheitsrisken werden zudem von privaten Versicherungen abgedeckt (Zusatzversicherungen).
- Bei den niedergelassenen Kassenärzten (ausgenommen Zahnärzte) zahlen die Krankenkassen Pauschalsätze pro Patient und Quartal, ergänzt um Sonderleistungen als degressiv limitierte – also gedeckelte – Einzelleistungen.
Bei den Zahnärzten ist das grundsätzlich ganz anders
Als einzige ärztliche Berufsgruppe haben die österreichischen Zahnärzte mit Kassenvertrag ein konsequentes Einzelleistungsverrechnungssystem mit der Kasse. Es gibt jedoch in der Zahnheilkunde nur sehr wenig Kassenleistungen. (circa 50).
Lediglich bei den neuen festsitzenden Kassenzahnspangen sind ebenso Pauschalsätze vereinbart.
Auch Versicherungsleistungen mit weitgehender Abdeckung höherer Zahnarztkosten gibt es nur sehr wenig.Denn Versicherungen leben davon, dass der Risikofall (hier die Zahnbehandlung) NICHT eintritt. Zahnbehandlungen treten aber nahezu immer ein: wirklich ein jeder könnte im Lauf des Lebens de facto alle Leistungen aus der Zahnheilkunde brauchen. Das Risiko ist daher zu hoch und unrentabel für die Versicherer.
Fazit: Die Kosten qualitativer Heilkunde schlagen daher in der Zahnmedizin trotz unseres Vollkasko-Gesundheitssystems mangels Kassenleistungen und Versicherungsabdeckung ausnahmsweise sehr weitgehend auf den Patienten durch.
Behandlung auf E-CARD
Unsere Praxis ist Vertragspartner aller sozialen Krankenkassen. Krankenkassenvertragsleistungen werden daher über die E-Card mit der Versicherung direkt verrechnet.
Bitte beachten Sie: Behandlungen auf Krankenkasse ausschliesslich nach vorheriger Vorlage der E-Card oder Bezahlung von € 50,- Einsatz! (Ausnahme nur bei offensichtlichen Notfällen)
Seit Einführung der E-Card ist es notwendig, bei JEDEM Besuch unserer Ordination die E-Card mitzubringen! Bei der Erstvorstellung für eine festsitzende Kassenkieferorthopädie („Gratis-Zahnspange“) zusätzlich Ausweispflicht!
Privatleistungen
Durch die relativ geringe Zahl von mit der Kasse direkt verrechenbaren Leistungen gibt es über das ganze riesige Gebiet moderner Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweg eine Unzahl vielfältigster medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Bezahlt werden kann bar, Bankomatkarte, Bankomatkasse, Quick, Kreditkarten: VISA, EUROCARD/MASTERCARD, DINERS; weiters per Erlagschein sowie per Bankeinzug. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten der Teilzahlung an.
Kostet die Beratung etwas?
Nein, das Erstgespräch bei uns ist kostenlos. Weitere Infos zu Kosten und mögliche Übernahme von Kosten durch die Krankenkassen finden Sie hier.
