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Wir unterstützen Sie bei allen Finanzierungsfragen Ihrer Behandlung.

Als anerkannte Partnerpraxis für Zahnregulierungen arbeiten wir mit allen gängigen österreichischen Krankenkassen zusammen. Je nach Art der Behandlung und individueller Ausgangslage ist eine Zahnspange gratis oder eine teilweise Rückerstattung der Kosten durch Ihre Kasse möglich.

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Bereits 190+ zufriedene Patienten
Patientin laechelt in den Spiegel nach einer Behandlung bei zas.wien

Welche Arten von Zahnspangen werden bezuschusst?

Ob transparente, herausnehmbare Schienen wie Invisalign oder festsitzende Zahnspangen mit ästhetischen (Clear) oder klassischen (Metall) Brackets – für beide Systeme kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die wir in Ihrer persönlichen Beratung gerne eingehen.

Ob Ihr Kind eine „ Gratiszahnspange“ erhalten kann, wird im Erstgespräch/ Beratung von uns geprüft.

Was beeinflusst den Zuschuss Ihrer Krankenkasse?

1. Die Krankenkasse selbst

Jede Versicherung hat eigene Vorgaben und Rückerstattungssätze. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und stellen Ihnen im Erstgespräch alle Informationen zu Ihrer Kasse bereit.

2. Die medizinische Notwendigkeit (IOTN-Stufe)

Die sogenannte IOTN-Klassifikation (Index of Orthodontic Treatment Need) stuft die Zahnfehlstellung von Stufe 1 (keine Notwendigkeit) bis Stufe 5 (hoher Behandlungsbedarf) ein.

  • Ab Stufe 4 liegt in der Regel ein medizinischer Behandlungsgrund vor.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann die Behandlung in bestimmten Fällen sogar vollständig übernommen werden.
  • In manchen Fällen wird auch bei geringeren Fehlstellungen (z. B. IOTN 2 oder 3) ein Zuschuss gewährt – abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

3. Die gewählte Behandlungsmethode

Einige Kassen bezuschussen festsitzende Zahnspangen stärker als herausnehmbare Systeme. Auch hierzu informieren wir Sie individuell – transparent und verständlich.

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So funktioniert die Kostenrückerstattung bei ZAS

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen übersichtlichen Heil- und Kostenplan. Mit diesem können Sie die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einholen.
Wird der Antrag bewilligt, erfolgt die Rückerstattung meist in jährlichen Teilbeträgen. Die Abrechnung funktioniert so:

  • Sie begleichen unsere Rechnung direkt.
  • Anschließend reichen Sie die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Kasse ein.
  • Der vereinbarte Zuschuss wird Ihnen von der Kasse überwiesen.


Für die Antragstellung erhalten Sie von uns vorbereitete Formulare und Unterstützung – alles, was Sie brauchen, bekommen Sie direkt bei uns vor Ort.

Flexible Finanzierung

Uns ist wichtig, dass die Entscheidung für eine Zahnspange keine Frage des Budgets sein muss. Deshalb bieten wir auf Wunsch flexible Ratenmodelle mit frei wählbarer Laufzeit. Bereits beim ersten Termin besprechen wir nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten, sondern auch alle finanziellen Aspekte – offen, transparent und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

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Sie haben noch Fragen zu unseren kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder und Jugendliche? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme bei Zahnregulierungen