Heilkostenpläne
Vor jeder privat zu verrechnenden Untersuchung oder Behandlung werden Ihnen die Kosten genannt. Schriftliche und verbindliche Heil- und Kostenpläne sind die Regel, bei kleineren Einzelleistungen genügt den meisten Patienten jedoch die mündliche Preisnennung. In der Kieferorthopädie umfassen die im Heilkostenplan genannten Summen immer die Gesamtbehandlung und nicht bloß einzelne Behandlungsjahre.
Hilfe bei der Bewältigung der Kosten
Wir wissen, dass Zahnregulierung eine finanzielle Belastung hier zu Lande ist. Wir helfen, so gut wir können, bei der (Raten-) Gestaltung der Verbindlichkeiten in einem passenden Verhältnis zu Ihren Möglichkeiten. Auch beim Geltendmachen gegenüber den Versicherungen werden wir unser Bestes tun, Sie zu unterstützen.
Verbindliche Heilkostenpläne erst nach der diagnostischen Analyse
Manche Praxen nennen Ihnen schon in der Erstberatung fixe Preise. Das tun wir nicht, weil es sehr unterschiedliche Fälle gibt, schwierige und leichte, aufwändige und unaufwändige, lang dauernde Behandlungen und kurze. Natürlich geben wir eine Ersteinschätzung ab, was die Behandlung in etwa kosten kann. Verbindlich sind aber erst die schriftlichen Heilkostenpläne nach der Befunderhebung und ihrer diagostisch-analytischen Auswertung.
Auskünfte über Kosten per Telefon, Mail, Internet
Können wir ohne Kenntnis des Problems und des damit verbundenen Behandlungsaufwandes nicht geben. Wäre wirklich nicht seriös. Sie müssen daher schon mindestens einmal persönlich bei uns gewesen sein.
Gesundheit ist keine Handelsware
Wir sind hier nicht bei der Unterhaltungselektronik. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des Publikums nach Preisvergleich, die Mühe, uns oder auch andere verschiedene Ärzte persönlich aufzusuchen, kann Ihnen nicht erspart werden.
In Wirklichkeit ist die Zahnmedizin nicht teurer als jede qualifizierte Medizin, auch diejenige anderer Fächer. In jedem Fall haben wir es mit einer hochstehenden Dienstleistung zu tun, die von lang ausgebildeten und hoch qualifizierten Fachleuten erbracht wird, und zwar individuell in jedem einzelnen Fall. Hier gibt es keine kostensparende Massenfertigung – kein Patient, kein Problem gleicht gänzlich einem anderen.
Unterschiedliche Verrechnungsregelungen im österr. Gesundheitssystem
In Spitälern, bei Praktischen Ärzten und allen Fachärzten außer Zahnärzten sind Pauschalen die Grundlage der Verrechnung, die in der Regel nicht mit den Patienten direkt geführt wird.
- In den Spitälern zahlt fast alles der Steuerzahler (nicht die Krankenkasse!, die setzt bloß ein kleines Pauschale dazu). Vergessen Sie dabei nicht, SIE SELBST sind der Steuerzahler! Viele Gesundheitsrisken werden zudem von privaten Versicherungen abgedeckt (Zusatzversicherungen).
- Bei den niedergelassenen Kassenärzten (ausgenommen Zahnärzte) zahlen die Krankenkassen Pauschalsätze pro Patient und Quartal, ergänzt um Sonderleistungen als degressiv limitierte – also gedeckelte – Einzelleistungen.
Bei den Zahnärzten ist das grundsätzlich ganz anders
Als einzige ärztliche Berufsgruppe haben die österreichischen Zahnärzte mit Kassenvertrag ein konsequentes Einzelleistungsverrechnungssystem mit der Kasse. Es gibt jedoch in der Zahnheilkunde nur sehr wenig Kassenleistungen. (circa 50).
Lediglich bei den neuen festsitzenden Kassenzahnspangen sind ebenso Pauschalsätze vereinbart.
Auch Versicherungsleistungen mit weitgehender Abdeckung höherer Zahnarztkosten gibt es nur sehr wenig.Denn Versicherungen leben davon, dass der Risikofall (hier die Zahnbehandlung) NICHT eintritt. Zahnbehandlungen treten aber nahezu immer ein: wirklich ein jeder könnte im Lauf des Lebens de facto alle Leistungen aus der Zahnheilkunde brauchen. Das Risiko ist daher zu hoch und unrentabel für die Versicherer.
Fazit: Die Kosten qualitativer Heilkunde schlagen daher in der Zahnmedizin trotz unseres Vollkasko-Gesundheitssystems mangels Kassenleistungen und Versicherungsabdeckung ausnahmsweise sehr weitgehend auf den Patienten durch.
Behandlung auf E-CARD
Unsere Praxis ist Vertragspartner aller sozialen Krankenkassen. Krankenkassenvertragsleistungen werden daher über die E-Card mit der Versicherung direkt verrechnet.
Bitte beachten Sie: Behandlungen auf Krankenkasse ausschliesslich nach vorheriger Vorlage der E-Card oder Bezahlung von € 50,- Einsatz! (Ausnahme nur bei offensichtlichen Notfällen)
Seit Einführung der E-Card ist es notwendig, bei JEDEM Besuch unserer Ordination die E-Card mitzubringen! Bei der Erstvorstellung für eine festsitzende Kassenkieferorthopädie („Gratis-Zahnspange“) zusätzlich Ausweispflicht!
Privatleistungen
Durch die relativ geringe Zahl von mit der Kasse direkt verrechenbaren Leistungen gibt es über das ganze riesige Gebiet moderner Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweg eine Unzahl vielfältigster medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, die vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Bezahlt werden kann bar, Bankomatkarte, Bankomatkasse, Quick, Kreditkarten: VISA, EUROCARD/MASTERCARD, DINERS; weiters per Erlagschein sowie per Bankeinzug. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten der Teilzahlung an.